Dachnormen
Normen und Richtlinien sind grundsätzlich keine Gesetze werden aber beispielsweise im Schadensfall als Grundlage für die richtige, fachgerechte Ausführung herangezogen. Einen Überblick der wichtigsten Normen und Richtlinien am Dach, sowie eine Zusammenstellung mit jeweiligem Bezug zur praktischen Ausführung wird anschaulich dargestellt. Ein aktueller Wissenstand zu den Normen und Richtlinien ist essentiell für ein fachgerecht ausgeführtes Dach und eine entsprechende Ausführung der Details.
Die Leitnorm für die Ausführung und die Planung von Dachabdichtungen ist seit Dezember 2012 neu und wurde in überarbeiteter Form am 01.02.2019 neu aufgelegt. Sie hatte die ÖN B 7220 sowie die B 2220 abgelöst. Die ÖN B 3691 regelt neben den Bahnenabdichtungen (Kunstoff TPO/FPO und PVC, sowie Bitumen) auch Abdichtungen aus fertigen Planen sowie Abdichtungen aus Flüssigkunststoff. Ebenfalls wurden neue Dachaufbauten wie das Plusdach, Duodach und hinterlüftete Konstruktionen definiert.
Die größte Änderung zu den alten Normungen bis 2012 betrifft die Klassifizierung der Dächer in drei Kategorien: K1 - K2 - K3, welche auf der Nutzungsdauer und der Schadensfolge basieren: Nutzungsdauer: 10 Jahre, 20 Jahre oder 30 Jahre - Schadensfolge: geringe (z.B. Flugdach), beträchtliche (z.B. Wohn- und Bürogebäude), sehr hohe Schadensfolge (z.B. Krankenhäuser, Kunstbauten, oder hohe Dachaufbauten) Kategorie 1 definiert einen Sub-Standard: z.B. Flugdach mit 10 Jahren Nutzungsdauer. Hier können die Regeln der Norm teilweise unterschritten werden.
Kategorie 2 ist der Standard. Dieser gilt für Wohn- und Bürogebäude und andere Dächer mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren. Bei Kunststoffabdichtungen mit TPO oder PVC müssen bei Kategorie 2 grundsätzlich 1,8 mm starke Bahnen gewählt werden. Lediglich TPO unter Kiesauflast oder auch vollflächig verklebte, freiliegende Bahnen sind mit 1,5 mm zulässig.
Kategorie 3 ist „über Standard“. Diese Kategorie gilt für alle Dächer mit einer Nutzungsdauer von 30 Jahren, sowie für Dächer mit hoher Schadensfolge. (z.B. Krankenhaus) Dächer mit hoher Schadensfolge und/oder Dächer mit einer Nutzungsdauer von 30 Jahren müssen demnach gemäß Kategorie 3 ausgeführt werden. Die Mindestdicken von PVC und TPO Dachbahnen sind bei Kategorie 3 Dächern 2,0 mm. Zusätzlich ist bei Kategorie 3 Dächern ein Wartungsplan (jährliche Dachwartung) sowie mindestens eine der Zusatzmaßnahmen notwendig.
Zusatzmaßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit bzw Maßnahmen für eine geringere Schadensfolge sind: Unterteilung mit Abschottungen; Bitumendampfsperre samt Entwässerung; Kompaktdach / verklebte Schichten; Ausbildung von Unterdach; Einbau von Detektionssystemen; Gefälle mind. 10%
Das Regelgefälle beträgt am Dach 2%. Unterschreitungen auf 1% sind mit Zusatzmaßnahmen und bei Sanierungen möglich. Bei Gegengefällebereichen kann die Neigung auf die Hälfte reduziert werden. Bei durchbiegenden Konstruktionen (in der Regel Holz oder Stahl) muss ggf. das Gefälle erhöht werden.
Besonders wichtig ist seit der Überarbeitung 2019 die Ausführung von luftdichten Anschlüssen (ggf. Anschluss diffussionshemmende Schicht und Hochzüge) sowohl im Attika- und Wandanschlussbereich, aber auch bei allen Durchdringungen. Hier muss jeweils die diffusionshemmende Schicht (früher Dampfsperre bzw. Dampfbremse) als auch die Abdichtungsebene dicht (wasserdicht, luftdicht) angeschlossen werden.
Die An- und Abschlüsse unterscheiden grundsätzlich verschiedene Fälle:
Regel: Diese gilt für Dächer der Kategorie 1 und 2.
Erhöhte Anforderung: Diese wird für Dächer der Kategorie 3 angewendet und gilt verpflichtend in regen- und/oder
schneereichen Gebieten. (Schneelast > 3,25 kN/m²)
Beim Regelfall ist die Hochzugshöhe wie bisher generell 15 cm. Bei erhöhter Anforderung liegt diese bei 20 cm.
Seit der Überarbeitung 2019 werden ungeschützte, teilgeschützte und geschützte Lagen unterschieden. Hier sind
geringere Hochzugshöhen bei Wand- und Türanschlüssen aber auch bei Einfassungen für Durchdringungen möglich.
Barrierefreie Türanschlüsse sind entweder bei geschützter Lage (Vordachauskrangung midestens Vordachhöhe)
oder bei Teilgeschützter Lage (Vordachauskragung 50% der Höhe) mit Anordnung von Terrassenrinnen in mindestens
20 cm Breite realisierbar.
Als Schutzlagen für Dächer sind beispielsweise Vliese (z.B. 150g als Filter bei Umkehrdach oder 300g als Schutzlage) sowie Gummigraulatmatten ab 6mm Stärke möglich. Ebenfalls können Dämmplatten mit mind. 30 mm wie beim Dachaufbau Plusdach als Schutzlage fungieren. Kiesschüttungen müssen aus 16/32 Rundkorn bestehen und mindesten 6 cm stark sein. Unter Terrassenbelägen mit Splitschüttung sind Drainagebahnen zur Entwässerung der Abdichtungsebene und ggf. zur Entwässerung der Terrassenrinnen anzuordnen. Wartungswege und Wartungsbereich mit unterjährigem Wartungsintervall sind durch Gehwegplatten o.ä. zu schützen.
Eine Dachwartung muss bei Dächern der Kategorie 2 und 3 mindestens 1 mal jährlich durchgeführt werden. Hierzu sollte der Dachaufbau - zum Beispiel durch Anordnung von Kontrollstutzen oder einer elektronischen Überwachung Kontrollierbar sein. Ebenfalls müssen alle einsehbaren Elemente der Dachabdichtung kontrolliert werden.
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Dacheindeckungen sind auch bei fachgerechter Ausführung nicht uneingeschränkt dicht gegen eindringendes Niederschlagswasser, Schnee und dergleichen. Unterdächer und Unterspannungen unterstützen Eindeckungen hinsichtlich ihrer regensicheren Funktion und helfen Wassereintritt in das Gebäudeinnere, z. B. durch Eisrückstau, Windeintrieb oder etwaige Schäden an der Dacheindeckung, zu verhindern. Die ÖNorm B 4119 (Neu erschienen im März 2018) regelt die Ausführung und Anordnung der Unterdächer und Unterspannungen. Es wird unterschieden zwischen „regensichere Unterdächer“ und „erhöht regensichere Unterdächer“. Erhöht regensichere Unterdächer sind bei Unterschreitung der Mindestdachneigung der Dacheindeckung anzuordnen. Ebenfalls sind erhöht regensichere Unterdächer bei einer charakteristischen Schneelast von über 3,25 kN/m² (schneereiches Gebiet) und einer Unterschreitung der Dachneigung von 25° (Dacheindeckung) beziehungsweise 20° (Stehfalz) zwingend anzuordnen.
Bei der Anbringung von Unterdächern sind folgende Umstände zu berücksichtigen: Bauphysik des Gesamtaufbaus: Bei vielen Aufbauten (z.B bei Vollsparrendämmung) ist nur eine Anordnung eines diffusionsoffenen Unterdaches möglich. Dieses muss einen sd-Wert < 0,3 m haben. Mechanische Beanspruchung der Unterdeckmaterialien während der Bauphase (z.B. durch Begehen): Das Unterdach ist bei nachträglichen Arbeiten zu schützen. Dies kann bspw. durch eine Anordnung von Schutzlagen beim Dachaufstieg realisiert werden. Winddichte Anschlüsse: Die Wärmedämmung muss vor Wärmeverlust durch Luftströmungen geschützt werden. Dadurch sind alle Anschlüsse (z.B. an Ortgang, Traufe, Dachfenster, Kamin) winddicht anzuschließen. Hierzu ist die Unterdachbahn am Besten mit der Konstruktion dicht zu verbinden.
Erhöht regensichere Unterdächer:
- auf Schalung beziehungsweise mit Holzwerkstoff-Platten oder Ähnlichem
- erhöht regensicher und sicher gegen Flugschnee-Eintrieb
- Befestigung grundsätzlich verdeckt
- Überlappung (längs und quer) homogen durch verschweißen
- durchgehende Nageldichtungsbänder unter den Konterlatten
- Diffusionsfähigkeit bei Anordnung des Unterdaches über Vollsparrendämmungen
Konterlattung / Belüftungsraum:
Die Mindesthöhe des Belüftungsraums über dem Unterdach ist, in Abhängigkeit von der Sparrenlänge und der
Schneelast, auf dem Boden zu wählen. Die Breite des Dichtungsbandes sollte den Konterlatten entsprechen (bis
max. 70 mm)
Traufausbildung:
Traufen sind so auszubilden, dass auf dem Unterdach abfließendes Wasser ohne Schaden für das Bauwerk beziehungsweise
für Bauteile abgeleitet wird. Es sind Traufenbleche anzuordnen. Bei Dachüberständen ist auch eine
Ausbildung mit Holzwerkstoffplatten oder Holz möglich.
Notdach / Abdichtung während der Bauphase
Unterdächer gelten als provisorische, kurzzeitige Sicherung während der Bauphase. Während dieser ist das Unterdach
bei Begehen zu schützen und es ist spätestens nach 4 Wochen die Dacheindeckung aufzubringen.
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Die ÖNorm B 3417 regelt die ständigen Sicherheitsausstattungen für die spätere Nutzung und Instandhaltung von Dächern. Dies geschieht durch die Klassifizierung der geplanten Dächer nach ihrer Nutzung, Wartungsintensität und der am Dach befindlichen Personengruppen. Anhand der „Ausstattungsklasse“ können nun die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen geplant und umgesetzt werden. Diese Maßnahmen sind dann in einem Wartungsplan beziehungsweise in Nutzungsanweisungen auch entsprechend schriftlich festzulegen, damit sie dem künftigen Nutzer zur Verfügung stehen.
Ausstattungsklasse 1
(ohne besondere Gefahrenquellen und für kleine Dächer)
- Anschlageinrichtungen mit Einzelanschlagpunkten; bei einfacher Montagemöglichkeit auch temporär zulässig
- in der Ebene der Dacheindeckung verlegte Belichtungselemente sind gegen Durchsturz zu sichern
Ausstattungsklasse 2
(Dächer ab 150m² oder mit Anlagen wie PV, Solar, Gründach, etc.)
- Anschlageinrichtungen mit horizontalen Führungen (z. B. Seilsicherungssysteme, oder Schienen) als Sicherung gegen Absturz. Ergänzung mit Einzelanschlagpunkten zulässig.
- Belichtungselemente sind generell durchsturzsicher (z.B. Likunet Durchsturzsicherung)
Ausstattungsklasse 3
(häufig zu wartende Anlageteile und Wartungswege – kann auch nur ein Teilbereich sein.)
- An den Absturzkanten sind Verkehrswege und Arbeitsplätze mit kollektiven Schutzeinrichtungen (Geländer) auszustatten.
- Dachbereiche mit niedrigerer Ausstattungsklasse sind dauerhaft und deutlich sichtbar abzugrenzen mit Gehwegplatten und Kettenzug.
Ausstattungsklasse 4
Verkehrswege und Arbeitsplätze sind entsprechend den Bauvorschriften auszuführen.